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Rechtsanwalt

Frank Wieland

Anwaltskanzlei Wieland
Anwaltskanzlei Wieland

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
AB
von A. B. am 31.07.2023 um 08:38 Uhr
Anwalt mit viel Expertiese und Menschlichkeit
Arbeitsrecht

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Es ist Ihr gutes Recht, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können. 

Bereits durch die erste berufliche Tätigkeit bei einem Arbeitgeberverband im Mai 1991 habe ich einen deutlichen Schwerpunkt im Arbeitsrecht gesetzt. Nach Aufnahme der Tätigkeit als selbstständiger Anwalt im Juli 1993 verfestigte sich die Überzeugung, dass nur eine Fokussierung auf ein Rechtsgebiet eine optimale Betreuung von Mandanten ermöglicht. Seit 2019 betreue ich fast ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Arbeitsrechts. 

Dabei berate und vertrete ich Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Aufgrund der sich daraus ergebenden ständigen Perspektivenwechsel finde ich für jeden Fall die passende Lösung – inzwischen in mehreren hundert außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen, davon einige hundert zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge).  

Entsprechend meiner fachlichen Ausrichtung bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutsche Anwaltsverein und im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen.

Arbeitnehmer vertrete ich im Rahmen des Kündigungsschutzes gegen fristlose und ordentliche Kündigungen einschließlich der vorbereitenden Entscheidungen (beispielsweise durch das Integrationsamt), bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, bei Streitigkeiten über Abmahnungen, Zeugnisse und alle Arten von Vergütungen (Lohn/Gehalt, Urlaubsgeld und -abgeltung, Tantiemen, Weihnachtsgeld usw.), Ansprüchen aus einem Sozialplan, Verstößen gegen das AGG, usw.

Für Arbeitgeber prüfe und gestalte ich Arbeitsverträge mit oder ohne Tarifbindung, befristet oder unbefristet, Home-Office-Verträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, usw.  Außerdem bereite ich Entlassungen durch Aufhebungsverträge und Kündigungen vor und übernehme ggf. die Abwehr von Kündigungsschutzklagen und sonstigen Klagen eines Arbeitnehmers.

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